Reha oder Anschlussheilbehandlung

Eine Reha und eine sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) entscheiden sich im Wesentlichen kaum. Sie sind Anwendungen in Reha-Kliniken, die der Rehabilitation der betroffenen Person dienen sollen. Die Unterschiede liegen beim Zeitpunkt und Ort der Antragstellung, wie im folgenden erklärt.

Eine AHB ist eine Maßnahme, die normalerweise direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt stattfindet. Ist dies nicht möglich, so kann eine AHB bis zu zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Der Soziale Dienst des behandelnden Krankenhauses unterstützt bei der Beantragung einer AHB. Der Kostenträger ist der zuständige Sozialversicherungsträger.

Eine Reha schließt nicht direkt an einen Krankenhausaufenthalt an, hat aber auch das Ziel, eine Arbeitsunfähigkeit abzuwenden, bzw. eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Eine Reha kann bei Bedarf zu jedem Zeitpunkt beantragt werden, allerdings ist zu beachten, dass eine Reha höchstens alle vier Jahre gewährt wird und es eine Reihe von Voraussetzungen gibt, um eine Reha beantragen zu können. Eine Reha kann sowohl vom behandelnden Mediziner, als auch von einem selbst beantragt werden.

Wichtig: Beantragst du die Reha selbst, sollte zumindest ein Arzt/eine Ärztin, ein Formular mit dessen Einschätzung ausfüllen. Hier kommst du direkt zur Schritt-für-Schritt-Anleitung, wenn du die Reha in Eigenregie beantragen möchtest.

Reha bei Endometriose kann helfen
Eine Reha kann bei Endometriose enorm hilfreich sein

Reha bei Endometriose

Endometriose kann sich in massiver Weise auf den Arbeitsalltag und den Alltag zu Hause auswirken. Wiederkehrende Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit, Mobilitätseinschränkungen oder die psychischen Folgen der Erkrankung können zu einer Verschlechterung oder gar einem Verlust der Arbeitsfähigkeit führen. Wenn sich dies abzeichnet oder schon geschehen ist, kann eine Reha helfen.

Medizinische Gründe für eine Reha (oder eine AHB) können sein:

  • chronisch rezidivierende (wiederkehrende) Endometriose-Erkrankung

  • geschwächter Zustand nach OP (z. B. Laparotomie, Laparoskopie oder Hysterektomie)

  • Operationskomplikationen

  • Blasen- oder Darmstörungen

  • Behandlung mit GnRH-Analoga

  • unerfüllter Kinderwunsch

  • Chronisches Erschöpfungssyndrom (Fatigue)

  • Depressive Belastungsreaktion

Voraussetzungen für eine Reha

Hier eine kleine Auflistung der Voraussetzungen für eine Reha, die der Webseite der Deutschen Rentenversicherung entstammt:

  • Deine Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert

  • Du hast eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.

  • Deine letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls du schon einmal eine Reha hattest (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)

  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. unten, z.B. haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung)

Wenn du Hilfe bei der Beantragung benötigt, kannst du dir bei den folgenden Stellen Unterstützung holen:

  • Sozialverband Deutschland e.V. (www.sovd.de)
    Mitgliedsbeitrag 7,90 Euro / Monat (Stand 03/2024)

  • Sozialverband VdK Deutschland e.V. (www.vdk.de)
    Mitgliedsbeitrag 5-8 Euro / Monat (Stand 03/2024)

  • Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. (www.Endometriose-Vereinigung Deutschland.de)
    Mitgliedsbeitrag 60 Euro / Jahr (Stand 03/2024)

Andere Anlaufstellen können sein:

  • Lokale Gesundheitszentren

  • Dein Facharzt bzw. Hausarzt

  • Anwälte für Sozialrecht

Wo bekommst du Hilfestellung?

Hilfe bei der Reha Beantragung
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